AGB

Reitkunstunterricht und Seminare

1.) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reitkunst-Einzelunterricht

Mit der Buchung einer Reitkunst-Unterrichtseinheit bei Reitkunst Kentauros, Dr. Yvonne M. Raden (im Folgenden Ausbilderin genannt), werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. 

A. Haftungsbestimmungen

  1. Die Ausbilderin ist haftpflichtversichert. 
  2. Für Unterrichtsnehmer besteht keine spezielle Unfallversicherung.
  3. Die Teilnahme am Einzelunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Die Ausbilderin schließt die Haftung wegen aller dem Unterrichtsnehmer durch leichte Fahrlässigkeit der Ausbilderin oder ihrer Beauftragten verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus, soweit diese nicht durch eine Haftpflichtversicherung der Ausbilderin gedeckt sind. Ferner stellt der Unterrichtsnehmer die Ausbilderin im Innenverhältnis insoweit von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen seiner Kranken- und Sozialversicherung, soweit diese nicht durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
  4. Erwachsenen Reitern wird das Tragen eines Reithelms sowie geeigneter Kleidung (insbesondere das Tragen von geeigneten Schuhen bei Bodenarbeit und Reiten) dringend empfohlen.
  5. Entscheiden sich erwachsene Unterrichtsnehmer trotz ungeeigneter Schuhe oder ohne Reithelm dennoch zur Teilnahme, erfolgt dies auf eigene Verantwortung.
  6. Beim Unterricht verpflichtet sich der Unterrichtsnehmer, eventuelle Mißstände, Krank­heiten und Verhaltensauffälligkeiten des Pferdes anzuzeigen, um sich und die Ausbilderin nicht in unnötige Gefahr zu bringen.
  7. Vom vereinbarten Haftungsausschluß mit umfaßt sind auch Schadensersatzansprüche, die durch nicht absehbare Reaktionen des Pferdes entstehen können.

B. Unterrichtseinheiten und Tour-Bedingungen (Stand 07/2023)

Eine Unterrichtseinheit (UE) umfaßt regelhaft 30 Minuten (Abweichungen im Einzelfall möglich).

Das Honorar für 1 UE (=30 Minuten) beinhaltet allfällige Anfahrtspauschalen (bitte erfragen).

Unterrichtsorte, deren Anfahrt länger als 15 Minuten dauert, können nur dann angefahren werden, wenn dort mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 30 Minuten stattfinden. 


Dauert eine Anfahrt länger als 30 Minuten, dann kann dieser Ort nicht als Einzelort angefahren werden, sondern es braucht eine Tour mit mindestens zwei Stationen. Weiterhin gilt die Minimum-2-Einheiten-Regel pro Station. Es sei denn, am Einzelort finden mindestens 4 Unterrichtseinheiten statt. 

 

Weitere Entfernungen (> 60 Minuten) nur, sofern eine Tour mit mehreren Unterichtsorten mit je ausreichender UE-Anzahl auf einer sinnvollen Route zustandekommt.

 

Über die Anfahrt bei einer Zahl der UE an einem Ort, wenn die Mindestanzahl unterschritten wird, bestimmt die Ausbilderin im Einzelfall individuell.

Sondervereinbarungen können ggf. nach Ermessen getroffen werden. Der Unterrichtsnehmer hat darauf allerdings keinen Anspruch, d.h. insbesondere, daß Sonderregelungen jederzeit beendet werden können seitens der Ausbilderin. Hierüber wird der Unterrichtsnehmer rechtzeitig, d.h. vor der nächsten verbindlichen Vereinbarung der davon betroffenen UE informiert.


C. Terminvereinbarung

Termine werden auf Anfrage des Unterrichtnehmers angeboten.

Auf Terminangebote der Ausbilderin muß innerhalb von maximal 24 Stunden eine Zu- oder Absage durch den Unterrichtsnehmer erfolgen. Jeweils im Einzelfall kann auf Nachfrage des Unterrichtsnehmers diese Frist verlängert werden, darauf besteht aber kein Anspruch. Reagiert der Unterrichtsnehmer nicht innerhalb der Frist in irgendeiner Weise auf ein Terminangebot, dann verliert dieses seine Gültigkeit und dieser Zeitslot kann anderen Unterrichtsnehmern angeboten werden.

D. Absagen

Nach Terminvergabe besteht bis spätestens 24 Stunden vor der UE die Möglichkeit, diese kostenfrei abzusagen.

Bei Absage unter 24 Stunden vor der UE muss diese zu 80% bezahlt werden (Ausfallhonorar). Ggf. kann seitens der Ausbilderin eine andere Lösung angeboten werden, darauf besteht allerdings kein Anspruch. 

Die Ausbilderin kann aus Krankheits- oder gewichtigen Organisationsgründen bzw. bedingt durch "höhere Gewalt" (Wetterlagen mit Unwettercharakter etwa) eine UE absagen oder verschieben, im Unwetter-Fall auch auf Anregung vom Unterrichtsnehmer hin.

E. Bezahlung

Die Bezahlung einer UE kann in bar, per Überweisung oder per Paypal erfolgen. Das Unterrichtshonorar ist bei Barzahlung unaufgefordert zu Beginn, spätestens am Ende einer UE der Ausbilderin auszuhändigen.Eine Paypal-Bezahlung des Honorars muß noch am Unterrichtstag, spätestens bis 23:59 Uhr des Unterrichtstages, erfolgen. Eine Zahlung per Überweisung erfolgt nach Absprache und nach Rechnungsstellung im digitalen Format (PDF oder JPG) innerhalb der dort gesetzen Frist.

Bei jeder Zahlungsform hat der Unterrichtsnehmer Anspruch auf eine Quittierung der Honorarzahlung. Diese erfolgt nur auf Verlangen und nur im digitalen Format (PDF oder JPG) und wird per Email oder Mobilnummer über einen Messenger-Dienst zugesendet.

F. Sonstiges

Im Übrigen gelten die unten stehenden Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für von Reitkunst Kentauros, Dr. Yvonne M. Raden, angebotene Seminare, sofern jene auf die Einzelunterrichtssituation zutreffen, anwendbar oder übertragbar sind. Insbesondere sind dies die Punkte I., in Teilen VII., IX., XIII. und XIV.

Stand: Juli 2023



2.) Allgemeine Geschäftsbedingungen für von Reitkunst Kentauros, Dr. Yvonne M. Raden, angebotene Seminare

I. Vertragsgegenstand

1. Diese AGB gelten zwischen Reitkunst Kentauros, Dr. Yvonne M. Raden, Kolberger Str. 1, 24589 Nortorf (im folgenden Ausbilderin genannt) und dem Kunden (im folgenden Teilnehmer genannt) für sämtliche abgeschlossene Verträge über Schulungsleistungen, insbesondere für die Teilnahme an Kursen, Seminaren und Workshops (im folgenden Veranstaltung genannt), auch für Reitkunsteinzelunterricht. 

2. Die Vertragsleistungen und Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungen der Ausbilderin. Die Leistungen erfolgen ausschließlich zu den genannten Geschäftsbedingungen.

3. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.


II. Vertragsabschluss

1. Grundlage des Angebots des Veranstalters und der Buchung des Teilnehmers sind die jeweilige Kursbeschreibung und die ergänzenden Informationen, bzw. bei Sonderarrangements das individuell erstellte Angebot der Ausbilderin.

2. Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder per E-Mail oder übliche Messenger-Apps, je nach Ausschreibung. Dafür gilt folgendes:

Mit der Buchung bietet der Teilnehmer der Ausbilderin den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Zahlungseingang zustande.


III. Bezahlung

Die volle Veranstaltungsgebühr ist je nach Ausschreibung der Veranstaltung am ersten Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung in bar, oder vorab bis zu einem von der Ausbilderin benannten Datum per Überweisung auf das Konto der Ausbilderin oder per Paypal, auf Wunsch mit Quittung, zu entrichten. Die Barzahlungsvariante kann ausgeschlossen werden, es gelten die Zahlungsbedingungen jeweils laut Ausschreibung der Veranstaltung.


IV. Preise und Leistungen

1. Die Preise für Seminare richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung.

2. Die Preise beinhalten nicht die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung des Teilnehmers sowie eines von diesem mitgebrachten Pferdes, es sei denn dies ist in der Ausschreibung ausdrücklich anders aufgeführt.


V. Rücktritt des Teilnehmers/Stornogebühren

1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Diese muss per Brief oder Email oder einer Messenger-App-Nachricht vorliegen.

2. Die Rücktrittskosten betragen:

3. Nimmt der Teilnehmer Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.


VI. Ersatzteilnehmer

1. Bis zum Beginn der Veranstaltung darf der Teilnehmer bei Rücktritt eine geeignete Ersatzperson beschaffen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an die Ausbilderin und deren Zustimmung. Die Ausbilderin hat das Recht, dem Eintritt des Ersatzteilnehmers zu widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

2. Findet der zurückgetretene Teilnehmer keine geeignete Ersatzperson, bemüht sich die Ausbliderin selbst, Ersatzteilnehmer zu beschaffen. Gelingt dies, so wird eine Bearbeitungsgebühr von derzeit  0,00 € berechnet. In diesem Fall entstehen dem ursprünglichen Teilnehmer keine Rücktrittskosten.

3. Tritt ein Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer der Ausbilderin gegenüber als Gesamtschuldner für den Preis und ggf. die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehenden Mehrkosten.


VII. Rücktritt, Kündigung und Programmänderung durch die Ausbilderin

Der Veranstalter ist in den nachstehenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen:

1. ohne Einhaltung einer Frist:

In diesem Fall  hat der Teilnehmer den vollen Veranstaltungspreis nebst bereits in Anspruch genommener Zusatzleistungen zu entrichten. Ein Anspruch auf Rückvergütung des bereits gezahlten Veranstaltungspreises besteht nicht.

2. bis unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn oder während der Veranstaltung:

In diesen Fällen wird der Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt und ein Ersatzprogramm oder ein Ersatztermin angeboten.

Der Teilnehmer hat nur bei Nichtinanspruchnahme oder Nichtzustandekommens des Ersatzprogramms oder Ersatztermins Anspruch auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Preises in Höhe der durch den Veranstalter nicht erbrachten Leistungen. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

Programmänderungen durch die Ausbilderin sind ohne Zustimmung des Teilnehmers jederzeit zulässig, wenn sie den Gesamtzuschnitt und die Gesamtleistung der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Programmänderungen, die während der Veranstaltung kurzfristig aufgrund witterungsbedingter oder anderer durch die Ausbilderin nicht zu beeinflussender Gegebenheiten erforderlich werden, um die Sicherheit der Gruppe nicht zu gefährden, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, begründen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.

VIII. Mitwirkungspflicht

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

2. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben.

3. Unterlässt er schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.


IX. Haftungsbestimmungen

1. Die Ausbilderin ist haftpflichtversichert.

2. Für Teilnehmer besteht keine spezielle Unfallversicherung.

3. Für Schäden, die der Teilnehmer oder sein mitgebrachtes Pferd während der Dauer der Veranstaltung verursacht, haftet der Teilnehmer eigenständig. Diese Haftungsbestimmungen beziehen sich auch auf mittelbar Geschädigte, denen der Teilnehmer verpflichtet ist.

4. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Ausbilderin schließt die Haftung wegen aller dem Teilnehmer durch leichte Fahrlässigkeit der Ausbilderin oder ihrer Beauftragten verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus, soweit diese nicht durch eine Haftpflichtversicherung der Ausbilderin gedeckt sind. Ferner stellt der Teilnehmer die Ausbilderin im Innenverhältnis insoweit von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen seiner Kranken- und Sozialversicherung, soweit diese nicht durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

5. Erwachsenen Reitern wird das Tragen eines Reithelms sowie geeigneter Kleidung (insbesondere das Tragen von geeigneten Schuhen bei Bodenarbeit) dringend empfohlen.

Entscheiden sich erwachsene Teilnehmer trotz ungeeigneter Schuhe oder ohne Reithelm dennoch zur Teilnahme, erfolgt dies auf eigene Verantwortung.

6. Das Konsumieren von Alkohol auf der Veranstaltung durch die Teilnehmer erfolgt auf eigene Gefahr.



X. Bestimmungen zur Teilnahme von Pferden

1. Über Bestimmungen zum aktuellen Impfschutz von vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Pferde bestimmt der Organisator der Veranstaltung, in der Regel ist dies eine dritte Person, welche in der Ausschreibung der Veranstaltung namentlich genannt ist. 

2. Vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. 

3. Vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Pferde müssen eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen, in der das Risiko der Arbeit mit ungewöhnlichen Zäumungen mitversichert ist. Auf Verlangen des Organisators/der Ausbilderin oder seiner Helfer ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

4. Während der gesamten Veranstaltung trägt der Reiter/Pferdebesitzer die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung seines Pferdes und bleibt Tierhüter im Sinne des § 834 BGB. Insbesondere haftet er uneingeschränkt nach § 833 BGB.

5. Das vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Pferd muss gesundheitlich dazu in der Lage sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Gesundheitliche Vorerkrankungen des Pferdes müssen vom Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung mit dem behandelnden Tierarzt abgesprochen werden und stellen keinerlei Hinderungsgrund für die Teilnahme an der Veranstaltung dar. Vor Beginn der Veranstaltung ist der Ausbilderin die Vorerkrankung/Gesundheitsstörung des Pferdes mitzuteilen.

XI. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Leistung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

2. Die Verjährung der entsprechenden Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

XII. Fotos & Unterlagen

1. Eventuell während der Veranstaltung aufgenommene Fotos und Videos dürfen von der Ausbilderin für Marketingzwecke in öffentlichen Medien genutzt werden.

2. Von der Ausbilderin gefertigte und herausgegebene Unterlagen dürfen nur für den privaten Gebrauch des Kunden verwendet werden. Jede sonstige Verwendung, insbesondere eine Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Ausbilderin.


XIII. Datenschutz

1. Beim Buchungsvorgang erhaltene Daten – Name, Anschrift, Telefonnummer des Teilnehmers werden von der Ausbilderin ausschließlich für betriebliche Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Insofern stimmt der Kunde der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

2. Die Ausbilderin sichert die Daten des Teilnehmers im Rahmen ihrer Möglichkeiten vor Missbrauch.


XIV. Schlussbestimmungen:

1. Es gilt deutsches Recht.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder gegen geltendes Recht verstoßenden Bedingungen treten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist entsprechend dem Wohnsitz der Ausbilderin.
 

Stand: Juli 2023